Beiträge

Der Einfluss von Obliegenheitsverletzungen auf Billigkeitsentscheidungen im Abschöpfungsverfahren

Mag. Maria Posani

Anmerkungen zu OLG Wien 28 R 107/15h1

Nach dem Grundgedanken des Abschöpfungsverfahrens sollen unredliche Schuldner nicht ohne Zustimmung der Insolvenzgläubiger von ihren Restschulden befreit werden.2 Sowohl Einleitungshindernisse (§ 201 IO) als auch Obliegenheitsverletzungen (§§ 210 f IO) sind allerdings nur auf Antrag eines Insolvenzgläubigers wahrzunehmen (§ 201 Abs 2, § 211 Abs 1 IO). Nach dem OLG Wien ist jedoch bei Billigkeitsentscheidungen um die Restschuldbefreiung iS von § 213 Abs 2 bis 4 IO dennoch auch auf das persönliche Wohlverhalten des Schuldners Bedacht zu nehmen. Nachstehender Beitrag beschäftigt sich mit damit verbundenen Rechtsfragen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2016/5

26.02.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Maria Posani

Dr. Maria Posani ist Richterin des Handelsgerichts Wien und Lehrbeauftragte für das Zivilverfahrens-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht an der Universität Wien. Zuvor war sie Rechtsanwältin und Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Fachvortragende.