Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Michael Stahlschmidt

Die Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Schwarzarbeit in Zukunft effizienter zu verfolgen. Dazu soll die Zollverwaltung moderner und digitaler aufgestellt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen müssen die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Schwarzarbeitsbekämpfung mit riesigen Datenmengen umgehen. Dies müsse unbedingt erleichtert werden. Zudem sieht der Koalitionsvertrag Schwerpunkte wie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz vor. Daher will die Ampel die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufstellen. Eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit schütze insb den Sozialstaat mit seinem sozialen Sicherungssystem, den Rechtsstaat und betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zugleich einen fairen Wettbewerb der redlichen Arbeitgeber. Die negative gesamtgesellschaftliche Auswirkung der Schwarzarbeit soll wirksam bekämpft werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" vorgelegt.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/554

11.10.2024
Heft 10/2024
Autor/in
Michael Stahlschmidt

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA., LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist freiberuflich tätig und Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er lehrt an der FHDW Paderborn Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Controlling und Compliance. Die Schwerpunkte seiner Veröffentlichungen liegen im Verfahrensrecht national und international, Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht.