Am 8. 11. 2021 wurde der Ministerialentwurf zur Ökosozialen Steuerreform 2022 Teil I zur Begutachtung veröffentlicht. Die Besteuerung von Kryptowährungen solle darin nunmehr erstmals ausdrücklich geregelt und an jene der Einkünfte aus Kapitalvermögen angepasst werden. Der Gesetzgeber verfolge damit das Ziel, der gestiegenen Praxisrelevanz dieser Thematik durch die Erhöhung der Rechtssicherheit gerecht
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