(Vock, ÖStZ 2009/970, S. 487)
Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist eine Vereinigung von Gebietskörperschaften aus mehreren EU-Mitgliedstaaten mit Rechtspersönlichkeit. Die Schaffung dieser neuen Rechtsform durch Gemeinschaftsrecht führt zu einer Fülle rechtlicher Fragen, weil sich der EVTZ nur schwer in die gegebenen Kategorien des österr KÖSt-Rechts einordnen lässt und die EU-Verordnung nur äußerst rudimentäre Regelungen enthält.
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