Die letzten Jahre hätten eine Fülle von neuen Vorschriften für die Unternehmensberichterstattung, insb im Bereich der Corporate Governance, gebracht. Das sei ein potenzieller Wettbewerbsnachteil für die von diesen Vorschriften betroffenen Unternehmen innerhalb der EU und des EWR. Daher gehe der Unionsgesetzgeber zunehmend dazu über, diese Vorschriften auch für Drittlandunternehmen zu "exportieren". Beispiele seien die Richtlinie zur Transparenz über die in einzelnen Ländern gezahlten Ertragssteuern, die gerade umgesetzt wird (pCBCR), die neue Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), sowie der derzeit im Trilogstadium befindliche Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD).
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