In seinem Urteil vom 21. 9. 1999, Rs C-307/97 betreffend Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland, traf der EuGH grundlegende Aussagen zum Verhältnis der Niederlassungsfreiheit zum DBA-Recht iZm der steuerrechtlichen Behandlung von Betriebstätten beschränkt steuerpflichtiger Gesellschaften mit Sitz in einem EU-Staat. Im folgenden sollen die wesentlichen Aussagen des Judikats bzw seine nicht unproblematischen Konsequenzen vor dem Hintergrund der österreichischen DBA-Anwendungspraxis, vor allem des Betriebstättendiskriminierungsverbots gem Art 24 OECD-MA untersucht werden.
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