(Ryda/Langheinrich, FJ 10/2009, S. 351)
Im zweiten Teil des Beitrags (Teil 1, FJ 9/2009, S. 297) werden nochmals jene Wirtschaftsgüter aufgezählt, welche keinen Anspruch auf den FBiG vermitteln, und weiters der FBiG bei Mitunternehmerschaften, die Nachversteuerung des FBiG (das Unterbleiben der Nachversteuerung), die Behandlung des FBiG bei Betriebsübertragungen und beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie die Modalitäten zur Geltendmachung des FBiG besprochen. Abschließend wird in die steuerrechtliche Zukunft des FBiG geblickt.
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