Wirtschaftsrecht

Der frische Hauch des äußeren Lebens

Dr. Max Leitner

Wirft daher ein in der Wohnung befindlicher Affe die Hauskatze zum Fenster hinaus, so haftet der Wohnungsinhaber.

Welser in Koziol/Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts II13 (2007) 3661)

Der von Ehrenzweig (Krainzsches System4 [1905] 7) formulierte Vorwurf, dass „der reine Theoretiker, abgewendet von dem frischen Hauch der in ewigen Flusse befindlichen Verhältnisse des äußeren Lebens, so leicht das Verhältnis zwischen Hauptsache und Nebendingen umkehrt oder in der idyllischen Behaglichkeit stillen Forschens eine Beute von Anschauungen wird, die eher mit allem als mit der ,Natur der Sache' in Übereinstimmung stehen“, gehört offensichtlich vergangenen Zeiten an. Heute bestechen die Lehrbücher durch Lebensnähe und Praxisbezug.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/404

19.07.2007
Heft 7/2007
Autor/in
Max Leitner
Max Leitner ist Rechtsanwalt in Wien und lehrt Zivilrecht an der Universität Salzburg.

Publikationen (Auswahl): Der Leguleius oder Zivilrecht in Anekdoten, 2. Auflage (2015); Die Haftung des Schiedsrichters (2016)