(Tanzer/Unger, SWK 9/2009, S 354)
Das System von FinanzOnline stellt mit Sicherheit gegenüber sonstigen Verwaltungsbereichen ein beachtliches technisches Niveau des Behördenverkehrs dar, und dies nicht nur aus österreichischer Sicht. Aus Anlass einer Information des BMF über die (Nicht-)Anwendbarkeit des § 108 BAO bei Online-Eingaben, behandeln die Autoren die Frage, ob sich das Recht der Technik oder die Technik dem Recht unterzuordnen hat.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.