Eine Steueroptimierung ist durch gemischte Schenkungen bzw Schenkungen unter Auflagen auch im Rahmen von Betriebsübertragungen möglich. Trotz - oder gerade wegen - der Anhebung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Liegenschaftsübertragungen auf das Dreifache des Einheitswertes1)) kann eine gemischte Schenkung eine interessante Gestaltungsvariante in der Beratungspraxis darstellen. Viele Berater stellen fest, dass derzeit gerade ein „Generationenwechsel“ der Unternehmer stattfindet. Etwa ein Drittel aller österreichischen Unternehmen soll in den nächsten zehn Jahren an die nächste Generation übergeben werden2)). In der Folge werden die Möglichkeiten bzw die Grenzen beleuchtet.
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