Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung eines Garagierungsvertrages unterscheiden Kranich-Siegl-Waba (Kommentar § 10 Tz 66) folgende Garagierungsformen:
Die Miete einer Garagenbox unterliegt als Raummiete dem begünstigten Steuersatz. Dauerparken auf einem markierten und reservierten Platz ist ebenfalls begünstigte Miete. Dauerparken auf beliebigen Abstellplätzen einer Garage soll dagegen dem Normalsteuersatz unterliegen.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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