(Windberger, RdW 2008/692, S. 745)
Mit dem EStR-Wartungserlass 2005 wurde die Rz 2591 um den Satz "Der gemeine Wert beinhaltet keine Umsatzsteuer" ergänzt. Der 2. Wartungserlass 2006 fügte dieser Rz noch den Verweis auf das Erk des VwGH vom 25. 10. 2006, 2004/15/0093, hinzu. Unter Berücksichtigung der bisherigen Literatur und der VwGH-Rsp setzt sich der Autor mit dieser Aussage in den EStR kritisch auseinander und zeigt weiters eine differenzierende Beurteilung des steuerlich gemeinen Wertes bei der Bewertung von Grundstücken iSd § 2 GrEStG auf.
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