Seine Problematik aus der Sicht der Rechnungslegung, Berichterstattung und Prüfung von Kapitalgesellschaften
Der Gesetzgeber hat im neuen ÖIAG-Gesetz 19861) eine - in der öffentlichen Diskussion wenig beachtete - Bestimmung geschaffen, mit der ein Konzernverhältnis kraft Gesetzes normiert wurde2). § 2 Abs 1 ÖIAG-Gesetz 1986 bestimmt, daß die „in der Anlage zu diesem Bundesgesetz angeführten Gesellschaften und deren Konzernunternehmen“ mit der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft „als herrschendem Unternehmen einen Konzern gemäß § 15 Aktiengesetz 1965“ bilden. Der Verweis dieser - von Roth 3) als unklar kritisierten - Bestimmung auf das AktG soll hier zum Anlaß genommen werden, auf den gesellschaftsrechtlichen Konzernbegriff einzugehen. Da ein gewichtiger Teil einer Reform des österreichischen Konzernrechts Konzernrechnungslegungsvorschriften beinhalten dürfte, wird hier auf die Bedeutung des Konzernbegriffes für die Rechnungslegung, Berichterstattung und Wirtschaftsprüfung de lege lata eingegangen.
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