Werde eine Liegenschaft samt Zugehör übertragen, sei grds die Gesamtsumme GrESt-pflichtig. Sei Zugehör einer Land- und Forstwirtschaft betroffen, löse auch die Übertragung von landwirtschaftlich genutzten Maschinen und Geräten GrESt aus. Die Befreiung für Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, greife lt Judikatur nicht.
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