Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, die einen einzigen Gesellschafter hatte, der auch gleichzeitig der einzige Geschäftsführer war, ist nach den Bestimmungen des UmwG auf den Alleingesellschafter umgewandelt worden. Das OLG Wien kam in seiner Entscheidung vom 13. 3. 2012, 28 R 229/11v zum Ergebnis, dass wegen der Höchstpersönlichkeit des Amtes des Stiftungsprüfers damit diese Funktion erloschen sei (unter Berufung auf Arnold, Komm PSG² § 20 Rz 30). Dem ist zu widersprechen.
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