Hotelgutscheine würden sich großer Beliebtheit erfreuen. Dabei sei nicht immer klar, wann die Umsatzsteuer fällig wird. Der Gutschein gilt als reines Zahlungsmittel, wenn die Leistung noch nicht konkret bestimmt ist. Im Gegensatz dazu unterliegt bereits der Gutscheinverkauf der Anzahlungsbesteuerung, sofern die Leistung hinreichend konkretisiert ist. Die Abgrenzung stellt oftmals eine Gradwanderung dar.
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