Am 10. 5. 2023 sei die Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates beschlossen worden. Die Richtlinie bezwecke einen angemessenen und raschen Austausch sachdienlicher Informationen zwischen den zentralen Kontaktstellen bzw den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der EU.
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