Wirtschaftsrecht

Der Interzessionar im Konkurs des Hauptschuldners

Gregor Schett

Von zentraler Bedeutung für den Bürgen1), Garanten und Solidarschuldner ist seine Rechtsstellung im Falle der Insolvenz des Hauptschuldners und damit die Frage, ob und bejahendenfalls in welchem Umfang der Bürge einen Rückgriffsanspruch hat. Hierbei zeigt sich, daß sowohl der Gläubiger als auch der Bürge diese Frage zu seinen Gunsten zu beeinflussen vermag. Für den Gläubiger kann eine Einflußnahme deshalb von Bedeutung sein, da ein etwaiger Regreßanspruch des Bürgen den Umfang seiner Befriedigung schmälern kann. Der Bürge wiederum kann durch seine Einflußnahme wenigstens die Zahlung der Quote auf seine Regreßforderung im Insolvenzverfahren erreichen.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 249

01.07.1995
Heft 7/1995
Autor/in
Gregor Schett

Dr. Gregor Schett, LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Bankvertragsrecht und die Vertretung in Prozessen und Schiedsverfahren. Er trägt regelmäßig zum Bankvertragsrecht vor und hat zum Zivil- und Bankvertragsrecht publiziert.