Für seit dem 1. 1. 2023 neu angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens könne gem § 11 EStG ein Investitionsfreibetrag in Form einer fiktiven Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Offene Fragen iZm dem Investitionsfreibetrag seien einerseits im EStR-Wartungserlass 2023 konkretisiert worden. Andererseits seien weitere Klarstellungen durch die Öko-IFB-Verordnung zu erwarten.
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