Das europäische Umsatzsteuerrecht differenziert - insb in grenzüberschreitenden Konstellationen - sowohl bei der Frage des Leistungsortes, hinsichtlich der Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen sowie bei der Person des Steuerschuldners stark danach, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer ist. Der Unterscheidung zwischen diesen beiden Kundengruppen kommt aus Sicht des Leistenden daher fundamentale Bedeutung zu, um seinen steuerlichen Verpflichtungen entsprechen zu können. Der diesbezügliche Status des Kunden ist in der Praxis aber teils nicht eindeutig, da sich Leistungsempfänger des Öfteren nicht als Unternehmer deklarieren, obwohl sie dies materiellrechtlich sind und die Leistung auch für Zwecke ihres Unternehmens beziehen. Für leistende Unternehmer stellt sich die Frage, wie sie derartige "janusköpfige" Leistungsempfänger umsatzsteuerlich behandeln sollen und inwieweit sie auf die Angaben ihrer Kunden vertrauen dürfen. Ausgehend von den Vorgaben zum Vertrauensschutz im B2B-Bereich befasst sich der Beitrag schwerpunktmäßig mit der Frage, ob im Binnenmarkt (auch) das Vertrauen in die fehlende Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers geschützt ist.
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