Das europäische Umsatzsteuerrecht differenziere - insb in grenzüberschreitenden Konstellationen - sowohl bei der Frage des Leistungsortes, hinsichtlich der Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen sowie bei der Person des Steuerschuldners
stark danach, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer sei. Dieser Unterscheidung komme aus Sicht des Leistenden fundamentale Bedeutung zu, um seinen steuerlichen Verpflichtungen entsprechen zu können. Der Status des Kunden sei in der Praxis aber teils nicht eindeutig, da sich Leistungsempfänger des Öfteren nicht als Unternehmer deklarieren würden. Für leistende Unternehmer stelle sich die Frage, wie sie derartige "janusköpfige" Leistungsempfänger umsatzsteuerlich behandeln sollten und inwieweit sie auf die Angaben ihrer Kunden vertrauen dürften. Ausgehend von den Vorgaben zum Vertrauensschutz im B2B-Bereich befasst sich der Beitrag mit der Frage, ob im Binnenmarkt das Vertrauen in die fehlende Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers geschützt sei.
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