Wirtschaftsrecht

Der Kommanditist als Arbeitsgesellschafter

Mag. Sebastian Bergmann

Auch ein Kommanditist kann seine Einlage durch Dienstleistungen erbringen. Unklar ist allerdings, ob ihm für seine Dienste ein Kapitalanteil an der Gesellschaft zusteht, wenn nichts vereinbart ist. Für die Frage der haftungsbefreienden Wirkung der Einlageleistungen kann die Bewertung der Dienstleistungen erhebliche Probleme bereiten.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/341

17.06.2008
Heft 6/2008
Autor/in
Sebastian Bergmann

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA, lehrt am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz und ist Steuerberater.