Der zweite Teil dieser zweiteiligen Beitragsserie beschäftigt sich mit den umfangreichen Richtlinienaussagen zur Zinsschrankenregelung des § 12a KStG sowie den Sondervorschriften für hybride Gestaltungen gem § 14 KStG, welche iRd Wartungserlasses 2021 in die neuen Abschnitte 22 und 23 der Körperschaftsteuerrichtlinien aufgenommen wurden und den Wartungserlass wesentlich geprägt haben. Angesichts des Umfangs der relevanten Richtlinienbausteine erhebt der vorliegende Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr hat er zum Ziel punktuell die wesentlichsten bzw umstrittensten Auslegungsfragen iZm den genannten Themen kritisch zu beleuchten.
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