Der umfangreich ausgefallene KStR-Wartungserlass 20211 brachte zahlreiche neue Richtlinienaussagen zu breit gestreuten aktuellen Steuerthemen. Neben Auslegungshinweisen zur kürzlich eingeführten Zinsschrankenregelung gem § 12a KStG sowie den Sondervorschriften für hybride Gestaltungen gem § 14 KStG wurden die KStR um die aktuelle höchstgerichtliche Rechtsprechung sowie klarstellende Aussagen, insb im Hinblick auf gesetzliche Änderungen im Bereich der Rechnungslegung von Betrieben gewerblicher Art, den Verlustrücktrag, die Hinzurechnungsbesteuerung oder die Teilwertabschreibungen gem § 12 Abs 3 KStG, ergänzt. Der folgende Beitrag stellt in zwei Teilen die wichtigsten Änderungen der KStR im Rahmen des Wartungserlasses 2021 dar. Teil 1 behandelt die wesentlichen Neuerungen abseits der Zinsschranke und hybriden Gestaltungen.
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