Arbeitsrecht

Der Kündigungsschutz von überlassenen leitenden Angestellten

Dr. Florian Mosing

Der Betriebsbegriff des ArbVG sowie die Einbettung eines Betriebs in eine Konzernstruktur können maßgeblich dafür sein, ob ein Arbeitnehmer als leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG anzusehen ist. Als solcher unterliegt er auch nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/653

07.10.2014
Heft 10/2014
Autor/in
Florian Mosing

Priv.-Doz. Mag. Dr. Florian Mosing ist Leiter des Ressorts Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Steiermark. Nebenberuflich ist er Geschäftsführer des Erzherzog-Johann-Zukunftfonds sowie Fachhochschul- und Universitätslektor.