Manipulation im Umfeld der Registrierkassen und Kassensysteme ist ein weltweites steuerliches Problem. Während manche Länder auf Fiskalsysteme1 setzen, hat Österreich einen partnerschaftlichen Weg eingeschlagen, der einerseits auf der Einhaltung der Dokumentationsregeln basiert und daneben auch auf freiwilligen Maßnahmen zur Erhöhung der Dokumentationsqualität, anderseits auf der Ermittlung der wahren Aufzeichnungsverhältnisse durch unangekündigte Kassennachschauen. Die Strategie zur Verbesserung der Kassensicherheit basiert vor allem auf einer in den Kassen vorhandenen Journalfunktion, in der nachweisbar die abgewickelten Geschäftsvorfälle auffindbar sein sollen. Daneben soll in jedem System eine Sicherheitseinrichtung vorhanden sein, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der erfassten Geschäftsvorfälle gewährleistet. Die Beschreibung dieser Einrichtung ist als Teil der Verfahrensdokumentation wichtige Grundlage für die Ordnungsmäßigkeit eines Systems und kann anfragehalber zur Vorwegbeurteilung vom Steuerpflichtigen dem Finanzamt übersandt werden. Die Kassenrichtlinie 2012 (KRL 2012) ist seit 1. 1. 2013 in voller Geltung und wird über ein Netz von Verfahrensmaßnahmen ua der Kassennachschau der Finanzpolizei mit Datenzugriff, und über ein Informations- und Kommunikations-Kassennetzwerk von BP, Finanzpolizei und IT-Fahndung vollzogen.
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