(Schlager, SWK 23-24/2013, S. 1009)
Ein emeritierter Universitätsprofessor hält weiterhin Vorlesungen. Weil von der Universität nicht alle anfallenden Kosten abgedeckt werden, macht er Werbungskosten geltend. Da diese in seinem ESt-Bescheid nicht anerkannt werden, entscheidet er sich, keine weiteren Lehrveranstaltungen abzuhalten und zieht sich zurück. Durch diese Beurteilung würden der Volkswirtschaft wichtige wertschöpfende Beiträge entgehen. Der Gesetzgeber sei gefordert.
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