Die Vereinbarkeit des § 10 Abs 4 KStG mit dem Gemeinschaftsrecht wurde in der Vergangenheit vielfach angezweifelt. Neue Erkenntnisse liefert nun das EuGH-Urteil in der Rs Columbus Container Services. Demnach entspricht der Methodenwechsel in § 10 Abs 4 KStG durchaus den europarechtlichen Anforderungen- ein Übergang von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode ist bei Dividendenerträgen aus einem Niedrigsteuerland vielmehr unabhängig vom Vorliegen eines Missbrauchstatbestands anwendbar.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.