Ist ein GmbH-Gesellschafter in demselben Geschäftszweig unternehmerisch tätig wie die Gesellschaft, an der er beteiligt ist, könne es zur Kollision zwischen den Interessen der Gesellschaft und jenen des Gesellschafters kommen. Der Gesellschafter könnte Geschäfts- und Betriebsgeheim-
nisse der Gesellschaft dazu verwenden, sich oder seinem Unternehmen Vorteile zu verschaffen oder unter Ausnutzung seines Stimmrechts wichtige Entscheidungen und Weisungen zu blockieren.
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