Das erste Geschäftsjahr, für das das MinBestG in Ö für Unternehmen anwendbar sein könne, sei inzwischen abgelaufen. Für österr Geschäftseinheiten, die unter das MinBestG fallen und das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr aufweisen würden, werde es daher langsam, aber sicher ernst: Bis spätestens 30. 6. 2026 sei der Mindeststeuerbericht gem § 73 MinBestG für das Wirtschaftsjahr 2024 einzureichen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die dazu geltenden Meldeverpflichtungen auf nationaler Ebene und fasst die Entwicklungen auf Ebene der EU bzw der OECD zusammen, da sich gerade auf internationaler Ebene einige Neuerungen seit Ende 2024 ergeben hätten. Aufgezeigt werden auch Herausforderungen bzw offene Fragen in der Praxis.
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