Das Regierungsprogramm für die Jahre 2025 bis 20292 sieht ua die Einführung einer neuen "Widmungsabgabe" vor, welche bereits im Jahr 2025 auf Gewinne aus der Umwidmung von Grundstücken anwendbar sein soll. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt nunmehr im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 (BBG 2025) durch die Einführung eines Umwidmungszuschlags. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Konzeption des Umwidmungszuschlags sowie seine Verankerung im bestehenden System der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen.
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