Im Wege der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen wurde auch die Zentralisierung der GPLA zum PLB versucht. Der VfGH habe dies verhindert. Die Reparatur bringe das Revival der GPLA mit einem neuen Kürzel: PLB. Für den Dienstgeber änderte sich durch den PLB nichts. Es blieben die gleichen Vor- und Nachteile der bisherigen GPLA bestehen. Für eine Vereinheitlichung, Vereinfachung und eine Stärkung der Rechtssicherheit in der Personalverrechnung sei auch dieser Schritt ungenügend.
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