Die Unklarheiten der Regelung des § 45 IPRG hinsichtlich des anwendbaren Rechts bei Forderungsabtretungen haben offenbar ihre Wirkung auf den OGH nicht verfehlt. In einer neueren Entscheidung vermengt er die grundsätzlich zu trennende Anknüpfung für das Titel- und für das Verfügungsgeschäft.
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Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.
Publikationen:
Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.