Am 26. 2. 2025 habe die Europäische Kommission zwei Richtlinienvorschläge im Rahmen des sogenannten "Omnibus 1"-Pakets veröffentlicht, um die RL 2022/2464/EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die RL 2024/1760/EU über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Anwendungsbereich und auch inhaltlich wieder zurückzunehmen, bevor diese zur Gänze umgesetzt würden. Der Beitrag stellt die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die eigentlich schon dieses Jahr in Kraft hätte sein sollen.
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