Steuerrecht

Der Ort der Geschäftsleitung bei Beherrschungsverhältnissen, Management- und Treuhandverträgen

StB MMag. Michael Petritz, LL.M. (International Tax Law, Vienna)

Der Ort der Geschäftsleitung stellt ein zentrales Konzept im österreichischen Abgabenrecht dar. Er bestimmt einerseits, ob eine Körperschaft in Österreich unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist1), hat Bedeutung hinsichtlich der Frage, ob das Nichtfestsetzungskonzept bei grenzüberschreitenden Umgründungen zur Anwendung kommt2), gibt Auskunft darüber, ob die Tatbestände der harten Auslandsbeurkundung bei Darlehens- und Kreditverträgen anzuwenden sind3), erläutert, wann inländische (steuerpflichtige) Gesellschaften iSd KVG vorliegen4), kann bei seinem Verlegungen zum Anfall von Gesellschaftsteuer führen5) und gibt Auskunft darüber, ob Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen im Inland nach dem neuen Stiftungseingangsbesteuerungsgesetz steuerpflichtig sind. Auch im internationalen Steuerrecht kommt dem Konzept des Orts der Geschäftsleitung wesentliche Bedeutung zu6), die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich allerdings auf das innerstaatliche Konzept des § 27 Abs 2 BAO.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/447

15.07.2008
Heft 7/2008
Autor/in
Michael Petritz

MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP ist Steuerberater und Tax Partner bei der KPMG Alpen-Treuhand GmbH sowie Tax Head von SmartStart Österreich (das Startup-Programm der KPMG Österreich). Seine Beratungsschwerpunkte liegen ua im internationalen Steuerrecht und Estate Planning, zu dem auch das Stiftungs- und das Gemeinnützigkeitsrecht zählen. Michael Petritz ist außerdem Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der KSW, Präsident von STEP Österreich (Society of Trust and Estate Practitioners) sowie Fachvortragender und Fachautor.