Steuerrecht

Der PKW-Abstellplatz als SachbezugEine Anmerkung zur Sachbezugsverordnung

Peter Farmer / Peter Pülzl

Nach der Verordnung zur bundeseinheitlichen Bewertung bestimmter Sachbezüge1) ist für die unentgeltliche Nutzung eines arbeitgebereigenen PKW-Abstellplatzes2) durch den Arbeitnehmer bei diesem ein Sachbezug von 200 S als steuerpflichtige Einnahme anzusetzen. Ein Sachbezug liegt nach der Verordnung allerdings nur dann vor, wenn der PKW während der Betriebszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstellplatz des Arbeitgebers geparkt werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 435

15.09.1996
Heft 9/1996
Autor/in
Peter Farmer

Dr. Peter Farmer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist bei Treuhand Partner Hillebrand und Farmer Steuerberatung GmbH in Innsbruck als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig.