Wirtschaftsrecht

Der Rücktritt des GmbH-Geschäftsführers nach dem Entwurf des IRÄG 1997

Von RA / Georg Schima

Im Rahmen des geplanten Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997 soll mit dem § 16a GmbHG auch der Rücktritt des GmbH-Geschäftsführers geregelt werden. Das überrascht und wirft zahlreiche Fragen auf.

Ende November 1996 wurde seitens des Bundesministeriums für Justiz der mit Erläuterungen versehene Entwurf eines Bundesgesetzes versendet, mit dem ein Bundesgesetz über die Reorganisation von Unternehmen (Unternehmensreorganisationsgesetz -- URG) geschaffen, sowie die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Kaiserliche Verordnung über die Einführung einer Konkursordnung, einer Ausgleichsordnung und einer Anfechtungsordnung, das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 -- IRÄG 1997).

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 60

15.02.1997
Heft 2/1997
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).