Im Rahmen des geplanten Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997 soll mit dem § 16a GmbHG auch der Rücktritt des GmbH-Geschäftsführers geregelt werden. Das überrascht und wirft zahlreiche Fragen auf.
Ende November 1996 wurde seitens des Bundesministeriums für Justiz der mit Erläuterungen versehene Entwurf eines Bundesgesetzes versendet, mit dem ein Bundesgesetz über die Reorganisation von Unternehmen (Unternehmensreorganisationsgesetz -- URG) geschaffen, sowie die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Kaiserliche Verordnung über die Einführung einer Konkursordnung, einer Ausgleichsordnung und einer Anfechtungsordnung, das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 -- IRÄG 1997).
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