Internationales Steuerrecht

Der Status des Einzelnen im Rahmen des Verständigungsverfahrens nach Art 25 OECD-MA

MMMag. Franz Koppensteiner, LL.M

Das Verständigungsverfahren nach Art 25 OECD-MA (auch Mutual Agreement Procedure oder MAP genannt) ist trotz jüngster Reformen - dabei ist an die Verbesserungen durch den neuen Absatz 5 des Art 25 OECD-MA Update 2008 zu denken1 - weit entfernt davon, dem Einzelnen ein befriedigendes Rechtsschutzniveau zu gewähren. Ein Hauptgrund dafür ist, dass das MAP stark diplomatisch orientierte Züge aufweist,2 wodurch der Individualrechtsschutz tendenziell eher unterentwickelt bleibt. Viele typische Kritikpunkte am Verständigungsverfahren hängen mit der schwach ausgebauten Stellung des Steuerzahlers zusammen: Beispielsweise ist die Dauer des Verfahrens nicht beschränkt, Verständigungsvereinbarungen werden nicht veröffentlicht und es besteht die Gefahr eines Horse-Trading.3

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/1116

16.11.2009
Heft 22/2009
Autor/in
Franz Koppensteiner

MMMag. Dr. Franz A.M. Koppensteiner, LL.M., ist Mitarbeiter im Bundeskanzleramt-Verfassungdienst und ständiger Prozessvertreter der Republik Österreich vor den europäischen Gerichten.