Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Der Steuerfall Tesla (Wolf, SWK 20-21/2017, S. 934)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Kfz mit Null Emission berechtigen zum Vorsteuerabzug, weil sie - kraft gesetzlicher Ausnahme von der ansonsten geltenden gesetzlichen Fiktion und dem Vorsteuerausschluss - zum Unternehmen gehören. Bei niedrigeren Anschaffungskosten als 80.000 € komme es zwar zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung hinsichtlich der nicht angemessenen Anteile, dies vermöge jedoch an der Nettogrenze nichts zu ändern. Kfz mit Null-CO2-Ausstoß könnten somit beitragen, die Umwelt zu schonen und Steuern zu sparen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/674

04.09.2017
Heft 17/2017