Steuerrecht

Der Steuerstundungseffekt von Rückstellungen

MMag. Daniel Varro

Rückstellungen haben - auch mit Berücksichtigung der 80%-Grenze - einen erheblichen Steuerstundungseffekt. Die Abzinsung einer Rückstellung reduziert zwar den Stundungseffekt, beseitigt ihn aber nicht. Je nach Laufzeit der Rückstellung bis zum tatsächlichen Anfall kann der Zinsvorteil beträchtliche Ausmaße erreichen. Der Zinsvorteil beträgt zB bei einer Laufzeit von 10 Jahren, einem Zinssatz von 5 % und Berücksichtigung der 80%-Grenze rund 13 % des gesamten Rückstellungsbetrages.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/611

16.09.2010
Heft 9/2010
Autor/in
Daniel Varro

Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und nachhaltige Steuerpolitik an der Universität für Weiterbildung Krems; vormals am Institut für Finanzrecht der Universität Wien sowie in führenden Anwaltskanzleien tätig; zuletzt im Bundesministerium für Finanzen mit den Schwerpunkten Legistik, Steuerrecht und Steuerpolitik. Er ist Lehrbeauftragter und Gastvortragender an in- und ausländischen Universitäten sowie Fachautor zahlreicher Werke.