Der EuGH habe die Tätigkeiten eines Aufsichtsratsmitglieds einer Stiftung als nichtunternehmerisch beurteilt. Die Autoren diskutieren unter Bezugnahme auf die Aussagen des EuGH die sich daraus ergebenden Auswirkungen für einen Stiftungsvorstand, welcher nach der derzeitigen Praxis als umsatzsteuerlicher Unternehmer qualifiziert wird.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.