(Farmer, RdW 2009/130, S. 130)
Der Begriff "Betrieb" und damit verbunden die Abgrenzung einer betrieblichen von einer außerbetrieblichen Tätigkeit ist im Einkommensteuerrecht von zentraler Bedeutung. Aber auch andere Gesetze, wie zB das UmgrStG oder das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, greifen auf den einkommensteuerrechtlichen Betriebsbegriff zurück. Was unter dem Begriff "Betrieb" zu verstehen ist, muss mangels einer gesetzlichen Definition allerdings im Wege der Auslegung erschlossen werden.
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