Steuerrecht

Der tätigkeitsbezogene Betriebsbegriff

WP / StB Dr. Peter Farmer

Ein in Vergessenheit geratenes Verständnis des einkommensteuerrechtlichen Betriebsbegriffs

Der Begriff "Betrieb" und damit verbunden die Abgrenzung einer betrieblichen von einer außerbetrieblichen Tätigkeit ist im Einkommensteuerrecht von zentraler Bedeutung. So ist zB die Art der Einkünfteermittlung, der Umfang absetzbarer Aufwendungen insbesondere im Zusammenhang mit Investitionsbegünstigungen oder eine Tarifbesteuerung im Gegensatz zu einer Endbesteuerung an das Vorhandensein eines Betriebs geknüpft. Aber auch andere Gesetze, wie zB das Umgründungssteuergesetz oder das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, greifen auf den einkommensteuerrechtlichen Betriebsbegriff zurück. Was unter dem Begriff "Betrieb" zu verstehen ist, muss mangels einer gesetzlichen Definition allerdings im Weg der Auslegung erschlossen werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2009/130

27.02.2009
Heft 3a/2009
Autor/in
Peter Farmer

Dr. Peter Farmer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist bei Treuhand Partner Hillebrand und Farmer Steuerberatung GmbH in Innsbruck als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig.