Ein in Vergessenheit geratenes Verständnis des einkommensteuerrechtlichen Betriebsbegriffs
Der Begriff "Betrieb" und damit verbunden die Abgrenzung einer betrieblichen von einer außerbetrieblichen Tätigkeit ist im Einkommensteuerrecht von zentraler Bedeutung. So ist zB die Art der Einkünfteermittlung, der Umfang absetzbarer Aufwendungen insbesondere im Zusammenhang mit Investitionsbegünstigungen oder eine Tarifbesteuerung im Gegensatz zu einer Endbesteuerung an das Vorhandensein eines Betriebs geknüpft. Aber auch andere Gesetze, wie zB das Umgründungssteuergesetz oder das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, greifen auf den einkommensteuerrechtlichen Betriebsbegriff zurück. Was unter dem Begriff "Betrieb" zu verstehen ist, muss mangels einer gesetzlichen Definition allerdings im Weg der Auslegung erschlossen werden.
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