Ist der Teilwert ein Substanzwert oder ein Ertragswert? -- Bereits diese Fragestellung ist falsch: Jeder vernünftige Erwerber fragt nach den Anschaffungskosten/Herstellungskosten (= Substanzwert) und nach dem zu erzielenden Nutzen (= Ertragswert). Der Teilwert kann zwischen Substanzwert und Ertragswert wechseln: Ein vernünftiger Erwerber zahlt nur den jeweils niedrigeren Wert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.
Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften.