Artikelrundschau / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rech-nungslegung / Bilanzierung

Der Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 Abs 1 UGB

(Padevetova, GesRZ 3/2012, S. 169)

Verbleibt in einer OG/KG nur noch ein Gesellschafter und ist im Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes geregelt, erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation und das Gesellschaftsvermögen

geht auf den verbleibenden Gesellschafter über (Gesamtrechtsnachfolge). Die Autorin geht der Frage nach, ob der letzte Gesellschafter verpflichtet ist, das gesamte Aktiv- und Passivvermögen zu übernehmen oder ob er die Gesamtrechtsnachfolge ablehnen kann.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/750

20.08.2012
Heft 15-16/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.