Durch den 142-seitigen Wartungserlass 2022 vom 27. 10. 2022, 2022-0.764.613, wird in den UmgrStR 2002 neben der laufenden Wartung insb die Anpassung an die seit dem letzten Wartungserlass 2020 erfolgten rechtlichen Änderungen vorgenommen. Insb wird Folgendes behandelt (auszugsweise Darstellung der wesentlichen Änderungen):
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