Vor Kurzem wurde der finale UmgrStR-WE 2024 veröffentlicht. Das Hauptaugenmerk der Änderungen lag auf der Anpassung an die seit der letzten Wartung erfolgten Gesetzesänderungen, insb durch das AbgÄG 20231 und die Einführung des EU-UmgrG.2 Neben diesen gesetzlich bedingten Änderungen und der Einarbeitung der höchstgerichtlichen Judikatur finden sich im Wartungserlass auch Ergänzungen und Klarstellungen zur bisherigen Verwaltungspraxis. Der folgende Beitrag soll eine Auswahl der neuen Aussagen zu nationalen Umgründungen näher darstellen.
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