Wirtschaftsrecht

Der Unternehmer und sein Tod

Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 hat zwar kein Sonderrecht für die Nachfolge in Unternehmensvermögen geschaffen, obgleich dies teilweise in Anlehnung an das Anerbenrecht für Landwirtschaftsvermögen gefordert worden ist,1 aber in einigen Bestimmungen auf Unternehmen2 als Teil der Verlassenschaft Bedacht genommen (siehe § 767 Abs 1 sowie die Ausführungen in den EBRV3 unter 4. zum Pflichtteilsrecht). Obgleich Unternehmen nicht selten seit Jahrhunderten bestehen und der Name des Gründers in ihrer Firma weiterlebt, so bedeutet doch oft der Tod des jeweiligen Eigentümers oder Mitgesellschafters eine Zäsur, die zu einem gefährlichen Bruch der Kontinuität führen kann. Die Erfahrungen zeigen, dass auch die Übertragung in eine Privatstiftung keinen garantiert sicheren Weg darstellt, um derartige Auswirkungen zu verhindern. Die Erbrechtsreform hat hier behutsame Änderungen bzw Klarstellungen gebracht, die Anlass sein können, die bisher eingeschlagene Gestaltung der Nachfolge von Todes wegen oder auch vorweg unter Lebenden zu überdenken.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2017/15

23.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.