Nicht immer ist es auf den ersten Blick evident, welche Vertragspartei in einer strittigen Situation ein Dienstverhältnis beendet hat oder ob dieses allenfalls noch aufrecht ist.
Ein Arbeitnehmer1 bleibt (berechtigt oder unberechtigt) - ohne Mitteilung2 an den Arbeitgeber - der Arbeit fern. Dies veranlasst den Arbeitgeber zu der Schlussfolgerung, das Dienstverhältnis sei durch unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet worden, woraufhin er den Arbeitnehmer mit diesem Auflösungstatbestand bei der Gebietskrankenkasse abmeldet und auf dieser Basis die Endabrechnung erstellt.
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