Artikelrundschau / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rech-nungslegung / Bilanzierung

Der verpflichtende Umtausch von Inhaber- in Namensaktien bei nicht börsenotierten Aktiengesellschaften

(Fritz, SWK 30/2013, S. 1338)

Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes (GesRÄG) 2011 müssen Aktien nunmehr grundsätzlich auf Namen lauten (§ 9 Abs 1 AktG). Der nachfolgende Beitrag beleuchtet einige praktische Aspekte aus der Sicht der betroffenen Aktiengesellschaften.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/1056

20.12.2013
Heft 24/2013
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.

Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.